31st July 2023

Provenienzansprüche

Beschwerdeverfahren für Diamanten, Gold und/oder Metalle der Platingruppe

Unternehmen in der Schmucklieferkette werden zunehmend nach der Herkunft der Diamanten, Gold- und Platingruppenmetalle in den von ihnen verkauften Produkten gefragt. Eine Reihe von Interessenträgern, darunter Gesetzgeber, internationale Institutionen und die Zivilgesellschaft, konzentrieren sich auf Themen wie Konflikte, Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen, schlechte Bergbaupraktiken und andere Risiken im „vorgelagerten“ Teil der Schmucklieferkette. Unternehmen verwenden zunehmend Angaben zur Herkunft, um sicherzustellen, dass solche Bedingungen in der Lieferkette der Materialien ihrer Produkte nicht vorkommen.

Domino macht keine unwahren, irreführenden oder irreführenden Angaben und macht keine wesentlichen Unterlassungen beim Verkauf, der Werbung oder der Vermarktung von Schmuckprodukten aus Diamanten, Kunststoffen oder Simulanten und/oder Gold und/oder von Platinum Group Metals.

Domino hat einen Beschwerdemechanismus eingeführt, der der Art, dem Umfang und den Auswirkungen des Unternehmens angemessen ist und es interessierten Parteien ermöglicht, Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit der Provenienzansprüche zu äußern.

Verfahren bei Beschwerden

Bedenken können Interessierte per E-Mail oder Telefon an folgende Adresse richten:

Kundenservice

Domino

Vyse Straße 3-8

Birmingham

B18 6 LT

Direkte Leitung: 0121 236 4772

Telefax: 0121 236 8100

E-post: emma.gilmour@dominojewellery.com

Nach Erhalt einer Beschwerde werden wir uns bemühen:

- einen genauen Bericht über die Beschwerde erhalten

- erläutern Sie unser Beschwerdeverfahren

- finden Sie heraus, wie der Beschwerdeführer damit umgegangen werden möchte

- entscheiden, wer intern die geeignete Person für die Bearbeitung der Beschwerde ist, oder Unterstützung bei der Weiterleitung der Beschwerde an eine andere Stelle, z. B. den betreffenden Lieferanten, oder eine Institution, z. B. ein zuständiges Branchengremium

- wo das Problem intern behandelt werden kann, weitere Informationen einholen, wo dies möglich und angemessen ist

- Identifizieren Sie alle Maßnahmen, die wir ergreifen sollten, oder überwachen Sie die Situation

- den Beschwerdeführer über alle Entscheidungen oder Ergebnisse informieren

- Aufzeichnungen über eingegangene Beschwerden und den Ablauf des internen Verfahrens führen, und zwar mindestens 5 Jahre lang.

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